D, DE, D1, D1E

Bus Führerschein

D

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse D1

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Besonderheiten
  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

DE

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse BE | Klasse D1E 

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheiten
  • Vorbesitz Führerschein der Klasse D
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

D1

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten
  • Vorausetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

D1E

Mindestalter: 21/18 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse BE

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM

Besonderheiten
  • Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

Der Ablauf deiner Ausbildung

Expertenberatung

In einem ersten Gespräch klären wir dich über die Möglichkeiten der Ausbildung, Förderung und neuen Jobs auf.

Dein neuer Job

Es gibt eine Vielzahl an Partner der SVG Westfalen-Lippe, bei denen du die Möglichkeit auf eine berufliche Zukunft hast.

Führerschein

Mit der Zusage zum Job können wir deinen Start in die Ausbildung zum Kraftfahrer vorbereiten und du bist in unserem nächsten Kurs dabei.

Geförderte Maßnahmen nach § 45, § 81 und § 82 SGB III

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Ausbildung zur Fachkraft im Güterverkehr

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Ausbildung zur Fachkraft im Personenverkehr

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Teilqualifikation im Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer"

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Führerschein BE, C/CE, D/DE

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ADR Gefahrgut Fahrer Schulungen

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Beschleunigte Grundqualifikation 140 nach BKrFQG

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Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger nach BKrFQG

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Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger nach BKrFQG

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Weiterbildung 35 Stunden nach BKrFQG

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Ladungssicherung nach VDI 2700a

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Gabelstaplerausbildung nach DGUV Vorschrift 68

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Fahrpraxistraining

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Technische Pannenhilfsschulung

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Erste Hilfe

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Ladekranausbildung

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