C, CE, C1, C1E

LKW Führerschein

C

Mindestalter: 21/181,2 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheiten
  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • 1)  18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
  • 2)  Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
    2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.“

CE

Mindestalter: 21/181 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse BE | Klasse C1E | Klasse T | Bei Klasse D / DE

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheiten
  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • 1)  18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

C1

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten

Vorausetzung Führerschein der Klasse B

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

C1E

Mindestalter: 18 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse BE – Bei Klasse D1 / D1E

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Besonderheiten
  • Vorausetzung Führerschein der Klasse C1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

Der Ablauf deiner Ausbildung

Expertenberatung

In einem ersten Gespräch klären wir dich über die Möglichkeiten der Ausbildung, Förderung und neuen Jobs auf.

Dein neuer Job

Es gibt eine Vielzahl an Partner der SVG Westfalen-Lippe, bei denen du die Möglichkeit auf eine berufliche Zukunft hast.

Führerschein

Mit der Zusage zum Job können wir deinen Start in die Ausbildung zum Kraftfahrer vorbereiten und du bist in unserem nächsten Kurs dabei.

Geförderte Maßnahmen nach § 45, § 81 und § 82 SGB III

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Ausbildung zur Fachkraft im Güterverkehr

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Ausbildung zur Fachkraft im Personenverkehr

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Teilqualifikation im Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer"

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Führerschein BE, C/CE, D/DE

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ADR Gefahrgut Fahrer Schulungen

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Beschleunigte Grundqualifikation 140 nach BKrFQG

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Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger nach BKrFQG

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Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger nach BKrFQG

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Weiterbildung 35 Stunden nach BKrFQG

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Ladungssicherung nach VDI 2700a

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Gabelstaplerausbildung nach DGUV Vorschrift 68

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Fahrpraxistraining

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Technische Pannenhilfsschulung

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Erste Hilfe

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Ladekranausbildung

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