A, A2, A1, AM, Mofa

Motorrad Führerschein

A

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse AM – Klasse A1 – Klasse A2 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Besonderheiten

Umstieg von A2 auf A:

Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht.

Umstieg von A1 auf A:

Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

A2

Mindestalter: 18 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse AM – Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
Besonderheiten

Umstieg A1 auf A2
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!

Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben:

3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

A1

Mindestalter: 16 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:

Klasse AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Besonderheiten

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

AM

Mindestalter: ab 16 Jahren / 15 Jahren (im Einzelfall)

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bbH von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal  4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Besonderheiten

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht
(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Der Ablauf deiner Ausbildung

Expertenberatung

In einem ersten Gespräch klären wir dich über die Möglichkeiten der Ausbildung, Förderung und neuen Jobs auf.

Dein neuer Job

Es gibt eine Vielzahl an Partner der SVG Westfalen-Lippe, bei denen du die Möglichkeit auf eine berufliche Zukunft hast.

Führerschein

Mit der Zusage zum Job können wir deinen Start in die Ausbildung zum Kraftfahrer vorbereiten und du bist in unserem nächsten Kurs dabei.

Geförderte Maßnahmen nach § 45, § 81 und § 82 SGB III

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Ausbildung zur Fachkraft im Güterverkehr

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Ausbildung zur Fachkraft im Personenverkehr

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Teilqualifikation im Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer"

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Führerschein BE, C/CE, D/DE

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ADR Gefahrgut Fahrer Schulungen

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Beschleunigte Grundqualifikation 140 nach BKrFQG

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Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger nach BKrFQG

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Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger nach BKrFQG

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Weiterbildung 35 Stunden nach BKrFQG

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Ladungssicherung nach VDI 2700a

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Gabelstaplerausbildung nach DGUV Vorschrift 68

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Fahrpraxistraining

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Technische Pannenhilfsschulung

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Erste Hilfe

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Ladekranausbildung

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